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BUCHUNG: Die Buchung eines Aufenthaltes kann durch eine schriftliche, mündliche oder persönliche Anfrage an den Vermittler der Ferienwohnungen erfolgen. Die Buchung und damit auch die Informationen und Geschäftsbedingungen, die auf der Homepage stehen, sind sowohl für den Vermittler der Ferienwohnung als auch für den Kunden bindend, wenn die schriftliche Bestätigung der Buchung rechtzeitig an den Kunden geschickt wurde. Bucht der Kunde einen Aufenthalt, wird davon ausgegangen, dass der Kunde die schriftlich mitgeteilten und/oder auf der Homepage angeführten Bedingungen für den Aufenthalt akzeptiert.
Bei Durchführung der Buchung ist der Kunde verpflichtet dem Vermittler mitzuteilen, ob er oder Mitreisende sich in besonderen Situationen befinden, wie z.B. Allergien, Schwangerschaft oder Behinderungen u.s.w., sodass der Vermittler die Möglichkeit hat eine passende Unterkunft anzubieten.
Falls der Kunde Haustiere mitnehmen möchte, muss dies bei der Buchung mitgeteilt werden. Haustiere können nur mitgenommen werden, sofern diese im Voucher angegeben wurden und der Eigentümer der Unterkünfte diese akzeptiert und erlaubt. Die Anzahl der Tiere muss mit der im Voucher angegeben Anzahl übereinstimmen.
PREIS DES AUFENTHALTES, ANZAHLUNG u.Ä.: Die Anzahlung beträgt 20% des gesamten Betrags pro Woche pro bestellter Ferienwohnung bei Buchung einer Wohnung oder eines Hauses und 20% des gesamten Betrags pro Woche pro Person bei Buchung eines Hotelzimmers. Wir weisen daraufhin, dass der Mindestbetrag einer Anzahlung immer 100,00 Euro beträgt.
Bei der Reservierung wird eine Anzahlung fällig, die innerhalb von 3 Tagen geleistet werden muss (geltend ab Reservierungstag) - bitte beachten Sie die Banklaufzeiten.
Der Preis des Aufenthaltes beinhaltet, wo nichts anderes angeführt ist, ausschließlich die Einquartierung in ein Hotelzimmer/eine Wohnung sowie eventuell Verpflegung, falls dieses in der Beschreibung auf der Homepage erwähnt ist.
Der Kunde sollte selber untersuchen, ob ein Visum oder Impfungen für das entsprechende Reiseziel erforderlich sind. Informationen dazu sind beim Vermittler der Ferienwohnungen, bei dem der Aufenthalt gebucht wurde, erhältlich oder bei der Botschaft bzw. dem Konsulat des entsprechenden Landes.
Ausländischen Staatsbürgern wird empfohlen, sich an die entsprechenden Botschaften zu wenden, um Informationen darüber zu bekommen, welche Anforderungen an Staatsbürger ihres Landes gestellt werden.
Der Vermittler der Ferienwohnungen haftet nicht für Kosten, die für den Kunden dadurch entstehen, sollte der Kunde die vorgeschriebenen Pass- und Visavorschriften nicht einhalten.
Ausgaben für Pass, Visum, Impfungen, Versicherungen u.Ä. sind nicht im Preis enthalten, der Kunde ist selber dafür verantwortlich.
Besondere Angebote des Hotels wie beispielsweise die Benutzung eines Tennisplatzes oder einer Minigolfanlage sind normalerweise nicht im Preis des Aufenthaltes enthalten und in einigen Hotels muss damit gerechnet werden, dass eine zusätzliche Miete für Liegestühle, Sonnenschirme u.Ä. erhoben wird.
Für Ermäßigungen (z.B. Kinder-, Gruppen- oder Aufbettungsermäßigung) gelten besondere Regeln. Die entsprechenden Ermäßigungensregeln gehen aus der Preisliste des Hotels hervor oder können beim Vermittler der Ferienwohnung erfragt werden.
BEZAHLUNG DER OPERN- UND THEATERKARTEN: Die Eintrittskarten von einem Opern- oder Theaterstück müssen vor der Ausstellung vollständig bezahlt werden. Die Frist dieser Bezahlung ist 5 Tage, nachdem Sie die Bestätigung von In-Italia erhalten haben.
Nach der Bezahlung sendet Ihnen In-Italia die Rechnung und den Voucher, um die Eintrittskarten vor Ort in Empfang zu nehmen. Die Eintrittskarten können im Theater, wo die Vorstellung aufgeführt wird, abgeholt werden oder wir senden sie zu Ihrem Feriendomizil, welches Sie über In-Italia oder einer anderen Reiseagentur, gebucht haben. Die Opern- oder Theaterkarten können nach der Bezahlung und der Ausstellung weder geändert noch zurückerstattet werden. Daher empfehlen wir eine Rücktrittsversicherung abzuschließen.
BEZAHLUNG, PREISÄNDERUNGEN u.Ä: Die Zahlung an den Vermittler der Ferienwohnung für den Aufenthalt wird - abzüglich der eventuell bereits geleisteten Anzahlung - spätestens 6 Wochen vor Beginn des Aufenthaltes fällig. Erfolgt die vollständige Zahlung nicht zu den angegebenen Fälligkeitsterminen, ist der Vermittler der Ferienwohnung dazu berechtigt, die Buchung ohne Rückerstattung der Anzahlung zu annullieren.
Erfolgt die Buchung später als 45 Tage vor Beginn des Aufenthaltes, ist die Buchung verbindlich, wenn der Vermittler der Ferienwohnung spätestens 48 Stunden nach Buchungszeitpunkt eine Bestätigung per E-Mail schickt. Die Zahlungsfrist wird vom Vermittler festgesetzt. Ein eventueller Rücktritt des Kunden von der Buchung innerhalb der letzten 6 Wochen vor Anreisetag ändert nichts an der Tatsache, dass der Vermittler der Ferienwohnung ein Recht auf die vollständige Zahlung des Betrages für den Aufenthalt hat.
Maßgeblich für die Berechnung der Aufenthaltspreise sind grundsätzlich die geltenden Tarife, Preise, Abgaben und Währungskurse.
Der Vermittler der Ferienwohnung ist deshalb dazu berechtigt, vor dem Abreisezeitpunkt Preiserhöhungen durchzuführen, die durch jene Steuer-, Abgaben- oder Gebührenänderungen entstehen, die in die Preisfestsetzung des entsprechenden Aufenthaltes eingehen.
Wird der Preis um mehr als 10% erhöht, ist der Kunde dazu berechtigt, die Buchung zu annullieren und den bereits eingezahlten Betrag vollständig zurück zu erhalten. Dieses gilt jedoch nur, wenn der Kunde den Vermittler der Ferienwohnung unmittelbar nach Bekanntgabe der Preiserhöhung von seiner Annullierung in Kenntnis setzt. Falls Steuern oder Abgaben, die der Vermittler der Ferienwohnungen direkt zu zahlen hat und die im Preis inbegriffen sind, vor Beginn des Aufenthaltes herabgesetzt werden oder entfallen, ist der Vermittler der Ferienwohnungen dazu verpflichtet, dem Kunden den gesparten Betrag zu ersetzen, wenn dieser 15 Euro übersteigt.
Der Kunde ist bezüglich eventueller Preisänderungen so schnell wie möglich zu benachrichtigen, spätestens jedoch 20 Tage vor Beginn des Aufenthaltes. Dieses geschieht in schriftlicher Form an die in der Buchung oder später vom Kunden mitgeteilten Adresse.
ÄNDERUNGEN UND ABBESTELLUNG VOR BEGINN DES AUFENTHALTES
A. Durch den Vermittler der Ferienwohnungen
Wenn der Ferienwohnungsvermittler den Aufenthalt vor der Abreise annulliert, muss der Kunde so schnell wie möglich informiert werden. Dasselbe gilt, wenn sich vor Beginn des Aufenthaltes herausstellt, dass der Aufenthalt nicht wie verabredet durchgeführt werden kann, beispielsweise wenn der Vermittler nicht die vereinbarten Leistungen zur Verfügung stellen kann oder diese Leistungen von geringerer Qualität sind als vereinbart. Dieses gilt jedoch nicht im Falle von Änderungen und Unregelmäßigkeiten, die normalerweise als Bagatellen betrachtet werden können. Wenn der Vermittler der Ferienwohnung den Kunden über eine Annullierung oder Änderung informiert, muss dem Kunden gleichzeitig mitgeteilt werden, welche Befugnisse der Kunde hat oder wie er sich im Übrigen verhalten sollte. Wenn die Änderung bedeutet, dass der Wert des Aufenthaltes entfällt, hat der Kunde Recht auf eine Preisermäßigung, die dem Wertverlust entspricht.
Annulliert der Vermittler der Ferienwohnung den Aufenthalt ohne Verschulden des Kunden, hat der Kunde das Recht, den Buchungsauftrag zu kündigen und erhält sämtliche bereits gezahlten Beträge zurück. Der Kunde hat auch die Möglichkeit, sich stattdessen eine andere Wohnmöglichkeit auszusuchen, sofern der Vermittler der Ferienwohnung dieses ohne unverhältnismäßig hohe Kosten oder Verluste anbieten kann. Wählt der Kunde eine Wohnung/Hotel zu einem höheren Preis, zahlt der Kunde die Preisdifferenz. Wählt der Kunde eine billigere Wohnung/Hotel, zahlt der Vermittler der Ferienwohnung dem Kunden die Preisdifferenz.
Entstehen für den Kunden finanzielle Verluste als Folge der Änderungen, die der Vermittler der Ferienwohnung vornimmt oder weil die Buchung annulliert wird, hat der Kunde einen Anspruch auf Entschädigung in Übereinstimmung mit den allgemein geltenden Regeln, es sei denn folgendes tritt ein:
- 1. Missstände seitens des Kunden.
- 2. Einwirkungen Dritter oder höhere Gewalt (force majeure), welche bei Inkrafttreten des Vertrages in keinster Weise voraussehbar waren oder vom Vermittler der Ferienwohnungen oder denen, für die der Vermittler verantwortlich ist, vermeidbar waren.
Der Kunde hat ferner ein Recht auf Entschädigung, wenn der Vermittler der Ferienwohnung gewisse Leistungen garantiert oder zugesichert hat und diese nicht erbringen kann.
Entschließt sich der Kunde dazu, Ansprüche geltend zu machen, muss der Kunde den Vermittler der Ferienwohnung spätestens 7 Tage nach Beginn des Aufenthaltes oder spätestens 7 Tage nachdem der Kunde von Änderungen oder einer Annullierung erfahren hat, davon in Kenntnis setzen.
B. Durch den Kunden
B1.Änderungen
Möchte der Kunde nach Zahlung der Anzahlung und/oder des Aufenthaltspreises Änderungen vornehmen, welche die Dauer des Aufenthaltes, die Ferienwohnung, Anzahl der Teilnehmer u.Ä. betreffen, gelten folgende Regeln:
Bei Änderungen, die dem Vermittler der Ferienwohnungen spätestens 6 Wochen vor dem verabredeten Beginn des Aufenthaltes mitgeteilt werden, hat der Vermittler das Recht dazu, eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro pro Ferienwohnung zu erheben. Die Bearbeitungsgebühr wird gleichzeitig mit oder unmittelbar nach Durchführung der Änderung gezahlt, sodass immer mindestens die volle Anzahlung für den Aufenthalt geleistet ist.
Die gleiche Bearbeitungsgebühr muss gezahlt werden, wenn der Kunde den Aufenthalt an Dritte übertragen will, die alle Bedingungen erfüllen, die gelten um den Aufenthalt wahrnehmen zu können. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur, wenn die Regeln des entsprechenden Hotels einer solchen Übernahme Dritter nicht ausschließt und der Vermittler der Ferienwohnungen rechtzeitig vor Beginn des Aufenthaltes davon in Kenntnis gesetzt wird. Beide Kunden haften für die Zahlung des Aufenthaltes.
Bei Änderungen in Bezug auf Ferienwohnung, Aufenthaltsdauer oder Anzahl der Teilnehmer, die dem Vermittler der Ferienwohnung später als 6 Wochen vor dem ursprünglich vereinbarten Beginn des Aufenthaltes mitgeteilt und von diesem bestätigt werden, ist der Vermittler der Ferienwohnungen dazu berechtigt, die Änderungswünsche des Kunden als Abbestellung (siehe Punkt B2) und Neubuchung zu betrachten.
B2. Abbestellung.
Der Kunde hat das Recht, den Aufenthalt zu untenstehenden Bedingungen abzubestellen, es sei denn, der Vermittler der Ferienwohnungen hat den Kunden spätestens zum Zeitpunkt der Vertragsvereinbarung darüber informiert, dass eine Abbestellung auf Grund besonderer Umstände des Zulieferers nicht möglich ist, ohne dass der gesamte Aufenthaltspreis verfällt.
Bei Abbestellungen eines Aufenthaltes, für welche die schriftliche Buchungsbestätigung bereits ausgestellt wurde, gelten folgende Regeln:
- a) Bei Abbestellung vor Beginn des Aufenthaltes wird die Anzahlung nicht zurückerstattet.
- b) Bei Abbestellung später als 6 Wochen vor Beginn des Aufenthaltes werden bereits geleistete Zahlungen nicht zurückerstattet.
Eine eventuelle Abbestellung des Aufenthaltes in den letzten 6 Wochen vor Beginn des Aufenthaltes ändert nichts an der Tatsache, dass der Vermittler der Ferienwohnungen ein Recht auf Zahlung des vollen Betrages für den Aufenthalt hat.
PFLICHTEN UND VERANTWORTLICHKEITEN DES VERMITTLERS DER FERIENWOHNUNG NACH BEGINN DES AUFENTHALTES
Der Vermittler der Ferienwohnungen ist dazu verpflichtet, den Aufenthalt in Übereinstimmung mit den Angaben auf der Homepage und der Buchungsvereinbarung durchzuführen. Die Verpflichtungen des Vermittlers der Ferienwohnung gelten allen Leistungen, die Teil der Vereinbarung sind, auch jenen, die von anderen als dem Vermittler der Ferienwohnungen geleistet werden. Die Angaben auf der Homepage des Vermittlers der Ferienwohnungen sind für den Vermittler bindend. Der Vermittler der Ferienwohnungen kann jedoch bevor die Buchungsvereinbarung eingegangen ist die Angaben auf der Homepage ändern, wenn der Kunde vor dem Buchungszeitpunkt ausdrücklich auf diese Änderungen hingewiesen wird.
Falls zwischen dem Vermittler der Ferienwohnungen und dem Kunden besondere Abmachungen getroffen werden, die von den auf der Homepage angeführten Bedingungen abweichen, sind diese nur geltend, wenn sie auf der schriftlichen Buchungsbestätigung festgehalten werden oder in anderer Form zweifelsfrei nachgewiesen werden können.
Mängel in Bezug auf den Aufenthalt liegen dann vor, wenn der Kunde nicht die Leistungen empfängt, die auf der Homepage, in Anzeigen oder durch besondere Abmachungen mit dem Vermittler der Ferienwohnungen in der schriftlichen Buchungsbestätigung aufgeführt sind oder die Leistungen von geringerer Qualität als vereinbart oder zugesichert sind. Unregelmäßigkeiten, die im Allgemeinen als Bagatellen bezeichnet werden können, gelten jedoch nicht als Mängel.
Es kann auch nicht als Mangel in Bezug auf den Aufenthalt bezeichnet werden, dass Wetter- und Temperaturverhältnisse am Bestimmungsort von den normalen Verhältnissen abweichen. Umstände, die durch Versäumnisse des Kunden verursacht werden, können nicht als Begründung für Mängel angeführt werden.
Ist die Ferienwohnung mangelhaft, hat der Vermittler der Ferienwohnung das Recht und die Pflicht, die beanstandeten Mängel so schnell wie möglich zu beheben, es sei denn, dieses führt für den Vermittler der Ferienwohnung zu unverhältnismäßig hohen Kosten oder wesentlichen Nachteilen. Kann eine Behebung der Mängel aus oben genannten Gründen nicht stattfinden oder behebt der Vermittler der Ferienwohnung die Mängel nicht innerhalb eines akzeptablen Zeitraumes, hat der Kunde Recht auf angemessene Ermäßigung des Aufenthaltspreises.
Bietet der Vermittler der Ferienwohnung an, Mängel zu beheben, kann der Kunde keine angemessene Ermäßigung des Aufenthaltspreises einfordern oder den Vertrag annullieren, sofern die Mängel innerhalb eines angemessenen Zeitraumes und ohne Kosten oder wesentliche Nachteile für den Kunden behoben werden.
Wird ein wesentlicher Teil der abgemachten Leistungen nicht erbracht oder ist die Ferienwohnung im übrigen mit Mängeln behaftet die dazu führen, dass der schriftlich festgehaltene Zweck des Aufenthaltes im Wesentlichen verfehlt, kann der Kunde die Buchungsvereinbarung kündigen. In diesem Fall muss der Kunde den Vermittler der Ferienwohnung binnen 48 Stunden telefonisch oder per E-Mail davon in Kenntnis setzen. Kündigt der Kunde die Vereinbarung, ist der Vermittler der Ferienwohnung dazu verpflichtet, sämtliche Zahlungen, die in Übereinstimmung mit der Vereinbarung geleistet wurden, zurückzuzahlen. Dem Vermittler der Ferienwohnung kann eine Entschädigung zugestanden werden, die dem Wert entspricht, den der Aufenthalt für den Kunden vermutlich gehabt hätte.
Entstehen für den Kunden finanzielle Verluste aufgrund während des Aufenthaltes entstehender Mängel, hat der Kunde ein Recht auf Entschädigung seitens des Vermittlers der Ferienwohnungen es sei denn, die Mängel wurden von Dritten verursacht und konnten nicht nach menschlichen Ermessen zum Zeitpunkt der Vereinbarung vom Vermittler der Ferienwohnung oder jemandem, für den der Vermittler verantwortlich ist, vorausgesehen, vermieden oder behoben werden.
Der Vermittler der Ferienwohnung kann auch nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn eine Annullierung oder die fehlende Einhaltung der Vereinbarung durch Umstände verursacht werden, die von außen kommen und nicht vom Vermittler der Ferienwohnung oder denen, für die der Vermittler verantwortlich ist, nach menschlichen Ermessen zum Zeitpunkt der Vereinbarung hätten vorausgesehen, vermieden oder behoben werden können.
Rückerstattungen aufgrund von Personenschäden sind in Übereinstimmung mit den Regeln internationaler Konventionen begrenzt.
Der Vermittler der Ferienwohnungen leistet keine Rückerstattung für Nachteile, die durch Versorgungsausfälle im Hotel entstehen, dazu gehören auch kurzzeitige Ausfälle von beispielsweise Strom, Heizung und Klimaanlage. Es wird ferner keine Rückerstattung geleistet, wenn Swimmingpool und ähnliche Einrichtungen aufgrund Reparations- oder Wartungsarbeiten zeitweilig außer Betrieb sind. Der Vermittler der Ferienwohnungen kann für Angaben in den in Ferienwohnungen ausliegenden Prospekten nicht haftbar gemacht werden.
Der Kunde ist für mitgebrachte Wertgegenstände und Geld verantwortlich und sorgt selber für deren Aufbewahrung während des Aufenthaltes. Der Vermittler der Ferienwohnung ist nicht für Wertgegenstände verantwortlich, die trotz Aufbewahrung in einem in der Ferienwohnung befindlichen Safe oder ähnlichem Aufbewahrungsort abhanden kommen.
Der Vermittler der Ferienwohnung kann nicht für Auskünfte bezüglich Transportzeiten und -preise haftbar gemacht werden.
PFLICHTEN UND VERANTWORTLICHKEITEN DES KUNDEN
Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Anweisungen bezüglich der Durchführung des Aufenthaltes, die der Vermittler der Ferienwohnungen oder dessen Vertreter festlegt zu befolgen.
Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Bestimmungen und Vorschriften einzuhalten, die für die Ferienwohnung und den Aufenthalt in derselben geltend sind.
Grobe und wiederholte Verstöße der Vorschriften können dazu führen, dass der Kunde von der Ferienwohnung verwiesen wird, sodass ein weiterer Aufenthalt auf Veranlassung und Kosten des Kunden stattfindet.
Für den Kunden besteht eine Haftpflicht in Übereinstimmung mit den allgemein geltenden Schadensersatzregelungen für jene Schäden, die am Eigentum anderer Kunden, des Vermittlers der Ferienwohnung, des Besitzers der Ferienwohnung, des Hotels usw. verursacht werden.
Der Kunde ist selber für gültigen Pass, Visum und eventuelle Impfungen verantwortlich.
Der Kunde übernimmt die Kosten, die durch eventuelle Versäumnisse der oben genannten Formalitäten entstehen.
Der Kunde ist ferner für eventuelle Folgen in Verbindung mit Krankheit, Unfällen u.Ä., die während des Aufenthaltes auftreten, verantwortlich. Der Kunde übernimmt ferner Kosten, die durch Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, vorzeitige Rückbeförderung nach Hause usw. entstehen.
Der Kunde ist selber dafür verantwortlich, dass sowohl er/sie selber als auch das Gepäck für Flug- oder Bustransport geeignet sind. Es sei darauf hingewiesen, dass Schwangere nicht als Flugpassagiere akzeptiert werden, wenn sie im 8. oder 9. Monat sind.
Es wird keine Rückerstattung geleistet, wenn Teile der Leistungen während des Aufenthaltes nicht in Anspruch genommen werden, darunter Veranstaltungen am Bestimmungsort.
BEANSTANDUNGEN
Eventuelle Beanstandungen sind gegenüber dem Besitzer oder dem Vermittler der Ferienwohnung innerhalb von 48 Stunden nachdem der Kunde den Mangel entdeckt hat geltend zu machen und zwar mit Hinblick auf eine Behebung des Mangels vor Ort. Eine Unterlassung dessen führt normalerweise dazu, dass der Kunde das Recht verliert, später Rückerstattung einzufordern.
Dieses gilt jedoch nicht, wenn sich der Vermittler der Ferienwohnung unredlich oder grob fahrlässig verhält oder wenn der Anspruch durch Personenschäden verursacht wurde.
Der Verlust vergessener Gegenstände wird unverzüglich nach der Rückkehr gemeldet. Zur Deckung der Kosten, die durch den Versuch der Wiederbeschaffung entstehen (z.B. Telefax u.Ä.), kann der Vermittler der Ferienwohnung eine Gebühr erheben, die der Kunde ungeachtet dessen, ob die vergessenen Gegenstände wieder beschafft werden können oder nicht, bezahlt.
| Änderung des Aufenthaltes durch den Kunden |
- bis zu 6 Wochen vor Beginn des Aufenthaltes:
30 Euro Bearbeitungsgebühr |
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- weniger als 6 Wochen vor Beginn des Aufenthaltes
gilt als Abbestellung und neue Buchung. |
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| Abbestellung des Aufenthaltes durch den Kunden |
a) Bei Abbestellung vor Beginn des Aufenthaltes wird die Anzahlung nicht zurückerstattet.
b) Bei Abbestellung später als 6 Wochen vor Beginn des Aufenthaltes werden bereits geleistete Zahlungen nicht zurückerstattet. |
Der Vermittler der Ferienwohnung behält sich das Recht auf eventuelle Änderungen vor. Die Angaben auf der Homepage sind sorgfältig überprüft worden. Dennoch sind Fehler nicht auszuschließen, für die In-Italia keine Haftung übernehmen kann.
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